Satzung des Vereins Laissez-passer e. V.

§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr

§ 2 Vereinszweck

Die Aktivitäten des Vereins richten sich an Kinder, Jugendliche, Frauen und Männer, darüber hinaus auch an MultiplikatorInnen und interessierte BürgerInnen aus dem Bereich Bildung, Integration und Kultur.

Die Aktivitäten des Vereins werden von Vereinsmitgliedern und Ehrenamtlichen getragen. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Einrichtung eines Büros, das als Anlaufstelle und Raum für Angebote zur Verfügung stehen soll.

Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

Der Verein verwirklicht Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lebensqualität, die Unterstützung von Integration und die Förderung der Selbsthilfe von Menschen mit Migrationshintergrund, insbesondere von benachteiligten Personen wie Menschen ohne Aufenthaltsstatus oder Duldung, ihrer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und dem friedlichen Zusammenleben.

Der Verein führt Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene durch. Dabei sollen demokratische Verhaltensweisen eingeübt, Respekt im gegenseitigen Umgang und Toleranz gefördert werden. Der Verein will dazu beitragen, dass die Chance auf erfolgreiche Bildungsabschlüsse und auf die berufliche Entwicklung und Teilhabe erhöht ist. Die Aktivitäten des Vereins sollen damit die Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern und dabei unterstützen, dass sich betroffene Personen ihren Lebensunterhalt sichern können.

Der Verein bietet Beratungsangebote an, die den Zugang zu Bildung verbessern sollen und beispielsweise die Anerkennung von Bildungsabschlüssen betreffen. Damit soll betroffenen Personen der Zugang zu Bildungsträgern wie Hochschulen ermöglicht werden, aber auch die Möglichkeit verbessert werden, eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen, die dem eigenen Bildungsabschluss entspricht.

Der Verein widmet sich außerdem dem Aufbau von Kooperationen mit Bildungsträgern, Stiftungen und anderen Institutionen im Bereich Bildung, Erziehung, Integration und Kultur. Damit soll eine gezielte Beratung betroffener Personen ermöglicht werden.

Der Verein bietet Jugendarbeit und Freizeitaktivitäten in Gruppen an. Damit soll Jugendlichen andere Perspektiven aufgezeigt und ihr Interesse an Bildungsangeboten geweckt werden. Der Verein will damit einen Betrag zur Integration im Sinne des Jugendhilfegesetzes leisten.

Der Verein initiiert und regt Gesprächskreise für Frauen, Männer und Jugendliche an. In vertraulicher Runde sollen offene Gespräche ermöglicht werden, um aktuelle Informationen auszutauschen, Themen zu artikulieren, die in anderen Kontexten möglicherweise nicht diskutiert werden und Vernetzung zu ermöglichen. Der Verein möchte es damit Erwachsenen und Jugendlichen ermöglichen, ihre Interessen eigenmächtig, selbstbestimmt und selbstverantwortlich zu reflektieren, zu artikulieren und zu vertreten und sie darin unterstützen, ihre Gestaltungsspielräume und Ressourcen wahrzunehmen und zu nutzen und damit einen Beitrag zur Selbsthilfe leisten.

Eine weitere Aufgabe des Vereins ist die Beratung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus im Vereinsbüro und die Dokumentation der Lebenszusammenhänge dieser Personengruppen. Mit einer erfolgreichen Beratung soll den betroffenen Personen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.

Der Verein soll darüber hinaus Projekte im Bereich Bildung, Aufklärung, Integration und Kultur planen, durchführen und bewerten.

Eine wichtige Aufgabe des Vereins ist es, die Öffentlichkeit aufzuklären und zu informieren und in sozialen wie politischen Prozessen öffentlich Stellung zu beziehen. Ziel ist es, BürgerInnen über die Situation betroffener Personen aufzuklären und sie darin zu befähigen, Informationen kritisch bewerten und eigene politische Forderungen formulieren zu können. Damit soll der Verein zum Verständnis der Öffentlichkeit beitragen, zur Integrationsbereitschaft der Mehrheitsbevölkerung und damit dem Abbau von Ungleichheiten.

Zur erfolgreichen Umsetzung der Aktivitäten soll der Verein zudem Fördermittel beantragen und Finanzmittel generieren.

§ 3 Selbstlosigkeit

§ 4 Mitgliedschaft

§ 5 Beiträge

Die Mitglieder zahlen Beiträge, die von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Festlegung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

§ 7 Der Vorstand

§ 8 Mitgliederversammlung

§ 9 Satzungsänderung

§ 10 Beurkundung von Beschlüssen

Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von dem/der ProtokollführerIn in der Sitzung zu unterschreiben.

§ 11 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung

Unterzeichnung durch die Gründungsmitglieder am 20.10.2016: